Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM - früher WfB oder Behindertenwerkstatt)
ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur
Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die
wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, 1. eine angemessene
berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen
Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und 2. zu ermöglichen, ihre
Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen
und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter
Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verfügt
über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie
über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst. Die Werkstatt steht
allen behinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1 unabhängig von Art oder Schwere
der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme
an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich
verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. (Aus SGB IX Paragraph 136)