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| Name der Werkstatt | WfbM Haus Früchting |
| Zusatz zum Namen: | |
| Plz Ort | 48691 Vreden |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Strasse Nr. | Ellewick 14 |
| Telefon | 02564/914-0 |
| Fax | 02564/914-309 |
| wfbm@hausfruechting.de | |
| Homepage | http://www.hausfruechting.de |
| Ansprechpartner: | Herr WfbM Haus Früchting (Th. Terhaar) |
| Telefon Durchwahl: | 02564/914-300 |
| E-Mail: | wfbm@hausfruechting.de |
| Werkstatt - Profil |
Unternehmensziele: Die WfbM Haus Früchting ist gemäß § 142 Sozialgesetzbuch IX als Einrichtung zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft anerkannt. Sie bietet denen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht, oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Produkte/Dienstleistungen: Elektrobereich: Kabelkonfektion, Crimparbeiten, Ablängarbeiten, Lötarbeiten, Serienmontage und Verdrahtung von Leuchten, Kabelbäumen, Schaltkästen Kunststoffbereich: Sägen, Fräsen, Bohren, Gewindeschneiden, Entgraten, Montagearbeiten CNC-Bearbeitung Fräsen, Bohren, bis zu einer Werkstückgröße von X = 3200 mm Y = 700 mm Z = 50 mm Schrumpfschweißverpackung Holzbereich: allg. Holzbearbeitung Sägen, Hobeln, Fräsen, Schleifen, Montage -und Verpackungsarbeiten Metallbereich: Ablängarbeiten Bohrarbeiten Stanzarbeiten Gewindeschneidarbeiten Press- und Nietarbeiten Biegearbeiten allg. Montage und Verpackung Montagebereich: Sortierungs- und Konfektionierungarbeiten. Montage von Serienteilen. Verpacken und Eintüten von Kleinteilen Kreativbereich: Herstellung von: Gruss- und Glückwunschkarten, Einladungskarten Dekorationsartikel Gärtnerei: Zierpflanzen wie: Sommer- und Herbstblüher, Beet- und Balkonpflanzen Rosenanzucht Garten- und Landschaftspflege Laden und Floristik: Blumengestecke aller Art, Kränze Trauerfloristik Kerzenkonfektionierung Verkauf der werkstatteigenen Produkte, sowie Produkte aus anderen Werkstätten Sie können gem. § 140 SGB IX bis zu 50 % der mit uns getätigten Umsätze (ausgenommen Materialkosten und Kosten für Aushilfen) auf eine eventuell zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. |